Auf Folgendes ist zu achten:
Gültiges Tauglichkeitszeugnis!
Bei JAR-FCL Lizenzen muß der Übungsflug vor Ablauf der
Gültigkeit der Klassenberechtigung erfolgen. Nach Ablauf kann die
Erneuerung der Klassenberechtigung nur durch eine
Befähigungsüberprüfung durch einen anerkannten
Prüfer erfolgen.
Bei Nationalen Lizenzen (Klassenberechtigung RMS zum GPL oder PPL
National) gibt es unterschiedliche Interpretationen, ob fehlende
Vorraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers sowie der
Übungsflug nachgeholt
werden können. Dies ist mit der zuständigen Behörde
abzuklären.
Hier wird die Frage des Verantwortlichen
Piloten diskutiert.
Bei Flügen von 2 berechtigten Piloten sollte immer klargestellt
werden, wer der verantwortliche Pilot ist.