Prüfungstermine
und
Hinweise zur Luftfahrerprüfung 2009
Ort: Schulungsraum im
Gebäude Schlossplatz 1 - 3, Zimmer 017, Treffpunkt Foyer im
Gebäude Schlossplatz 4-6
Zeit: 8:45 falls nicht eine abweichende Zeit zugewiesen
wurde (siehe Hinweise oben zu 2008) Aktuelle Termine:
28.03.2012
25.04.2012
30.05.2012
27.06.2012
26.07.2012
29.08.2012
26.09.2012
31.10.2012
28.11.2012
19.12.2012
- mehr Einzelheiten zum Verfahren können noch
unter den Hinweisen zu 2008 (siehe oben) nachgelesen
werden
- Keine BZF Prüfung mehr
- Prüfung am PC
- Angabe eines Codes bei der Prüfungsanmeldung (siehe Hinweise
2008 oben)
Prüfungen finden im allgemeinen am letzten Freitag im Monat statt.
Die Anmeldung sollte rechtzeitig 1 bis 2 Wochen vorher erfolgen.
Einzelheiten wie Uhrzeit und Ort werden dann in der persönlichen
Einladung mitgeteilt.
Prüfungstermine und
Verfahren Für theor. Luftfahrerprüfungen des RP
Freiburg sind zur Zeit folgende Termine
vorgesehen:
13.04.2012
22.05.2012
12.06.2012
Die Prüfungen finden in der Regel im
Dienstgebäude des Regierungspräsidiums Freiburg, Bissierstraße
7, 79114 Freiburg statt, falls nicht anders vermerkt.
Eine Anmeldung zur Prüfung ist nur mit dem aktuellen
Anmeldeformular möglich (s.o.). Bitte beachten Sie, dass die
Anmeldungen zur theor. Prüfung rechtzeitig - spätestens 2 Wochen vor dem
Prüfungstermin - erfolgen, da die Prüfungsplätze
teilweise durch die Räumlichkeiten begrenzt sind und die
Flugschüler rechtzeitig schriftlich eingeladen werden müssen.
Funksprechprüfungen und Nachweis der Sprachkenntnisse
Funksprechprüfungen BZF1/BZF2/AZF können bei der Bundesnetzagentur
(Reutlingen) abgelegt werden. Beim Regierungspräsidium Freiburg kann
im Zusammenhang mit einer theoretischen Prüfung für den Erwerb einer
Lizenz oder Berechtigung ebenfalls eine Funksprechprüfung für BZF1
oder BZF2 abgelegt werden. Prüfungen zum Nachweis der
Sprachkenntnisse (Erstprüfung oder Verlängerung) können ebenfalls
bei der Bundesnetzagentur abgelegt werden sowie bei im folgenden
angegebenen Prüfern.
Praktische Prüfungen werden
von durch die Luftfahrtbehörde anerkannten Prüfern abgenommen
zum Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung sowie zum
Erhalt oder der Erneuerung einer Berechtigung. Bei Prüfungen
zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung wird der Prüfer
durch die Luftfahrtbhörde bestimmt, bei Befähigungsprüfungen
zum Erhalt oder der Erneuerung einer Berechtigung kann sich
der Prüfungskandidat einen der anerkannten Prüfer auswählen.
Vor Prüfungen zur Erneuerung von Erlaubnissen und
Befähigungsprüfungen zum Erhalt bzw der Erneuerung einer
Lehrberechtigung sollte man sich mit der Luftfahrtbehörde in
Verbindung setzen, um alle Voraussetzungen insbesondere im
Falle von Erneuerungen abzuklären.
Prüfungen zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung dürfen
erst abgenommen werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist
und alle vorgeschriebenen Ausbildungsteile absolviert wurden.
Dies muß vom Ausbildugsleiter in einem Befähigungsnachweis
bestätigt werden. Wenn dieser der Luftfahrtbehörde vorliegt,
teilt sie dem Kandidaten den Prüfer mit.
Zu jeder Prüfung gibt es einen Prüfungsnachweis. Dieser
enthält das Prüfungsprogramm und dient zur Protokollierung der
Prüfung. Prüfungen zum Erhalt bzw zur Erneuerung einer
Berechtigung werden ebenfalls diese Programme zugrunde gelegt.
Die Prüfungsnachweise sind am Ende dieser Seite
zusammengestellt und können dort abgerufen werden.
Tips
Prüfungen
sollten gut vorbereitet sein. Hierzu gehört eine aktuelle
Luftfahrtkarte, Schreibzeug, ein Navigationsdreieck, eine
Wetterberatung und eine Flugvorbereitung. Die
Luftfahrzeugpapiere müssen vollständig sein und es muß
geprüft worden sein, ob das Luftfahzeug flugklar ist
(Jahresnachprüfung, Kontrollen). Während des Fluges ist
auf die Einhaltung der Toleranzen und der VFR Bedingungen
zu achten. Auf eine vernünftige Organisation im Cockpit
achten.
Gute Kenntnisse
des Flughandbuchs sollten vorhanden sein.
Ich empfehle,
das Prüfungsprogramm für die jeweilige Prüfung (siehe
unten) mit einem Fluglehrer vor der Prüfung abzufliegen
und sicherzustellen, daß alle Prüfungsaufgaben verstanden
und innerhalb der festgelegten Toleranzen beherrscht
werden. Der Prüfer ist angehalten, sich an die offiziellen
Prüfungsprogramme zu halten.
hier eine kleine
Checkliste für den Ausbildungsleiter:
Überprüfen , dass
alle Voraussetzungen erfüllt sind
Dem Prüfling soll
das Prüfungsprogramm und die Bedeutung der
Prüfungselemente bekannt sein (z.B. “Dokumentation des
Flugablaufs)
Simulierter
Prüfungsflug sollte durchgeführt worden sein anhand des
offiziellen Prüfungsprogramms
Luftfahrzeug muss
einsatzbereit sein (Kontrollen!)
Prüfung
beinhaltet auch gründliche Checks und Kenntnis des
Flughandbuchs
Aktuelles
Kartenmaterial
Gültiges
Tauglichkeitszeugnis
Prüfungsnachweise und Programme
Jeder Prüfung liegt
ein offizielles Prüfungsprogramm zugrunde, daß alle
Prüfungaufgaben enthält. Diese müssen, sofern nichts anderes
festgelegt ist, alle bestanden werden. Die verschiedenen
Prüfungsprogramme sind in der 2.DV LuftPersV bzw den
"Akzeptierten Nachweisverfahren" zur JAR-FCL 1
festgelegt und können unter den folgenden Links gefunden
werden werden: