Prüfungstermine 2008
und Verfahren (Prüfungen werden am PC
durchgeführt)
Ort: Regierungspräsidium
Stuttgart,Ruppmannstraße21, 70565
Stuttgart, Raum Z 0.34 Aktuelle Termine:
Prüfungstermine
und Hinweise zur Luftfahrerprüfung 2009
Ort: EDV-Schulungsraum im Gebäude Schlossplatz 4
- 6, 2. OG, Zimmer 258-260
Zeit: 8:45 falls nicht eine abweichende Zeit zugewiesen wurde (siehe
Hinweise oben zu 2008) Termine 2010:
30.06.2010
28.07.2010
kein Termin im August
29.09.2010
27.10.2010
24.11.2010
15.12.2010
- mehr Einzelheiten zum Verfahren können noch unter
den
Hinweisen zu 2008 (siehe oben) nachgelesen werden
- Keine BZF Prüfung mehr
- Prüfung am PC
- Angabe eines Codes bei der Prüfungsanmeldung (siehe Hinweise 2008
oben)
Prüfungen finden im allgemeinen am letzten Freitag im Monat statt. Die
Anmeldung sollte rechtzeitig 1 bis 2 Wochen vorher erfolgen.
Einzelheiten wie Uhrzeit und Ort werden dann in der persönlichen
Einladung mitgeteilt.
Die Prüfungen finden in der Regel im
Dienstgebäude
des Regierungspräsidiums Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
statt.
Eine Anmeldung zur Prüfung ist nur mit dem aktuellen Anmeldeformular
möglich (s.o.). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen zur theor.
Prüfung rechtzeitig - spätestens 2
Wochen vor dem Prüfungstermin - erfolgen, da die Prüfungsplätze
teilweise durch die Räumlichkeiten begrenzt sind und die Flugschüler
rechtzeitig schriftlich eingeladen werden müssen.
Funksprechprüfungen und Nachweis der Sprachkenntnisse
Funksprechprüfungen BZF1/BZF2/AZF können bei der Bundesnetzagentur
(Reutlingen) abgelegt werden. Beim Regierungspräsidium Freiburg kann im
Zusammenhang mit einer theoretischen Prüfung für den Erwerb einer
Lizenz oder Berechtigung ebenfalls eine Funksprechprüfung für BZF1 oder
BZF2 abgelegt werden. Prüfungen zum Nachweis der Sprachkenntnisse
(Erstprüfung oder Verlängerung) können ebenfalls bei der
Bundesnetzagentur abgelegt werden sowie bei im folgenden angegebenen
Prüfern.
Praktische Prüfungen werden von durch
die Luftfahrtbehörde anerkannten Prüfern abgenommen zum Erwerb einer
Lizenz oder einer Berechtigung sowie zum Erhalt oder der Erneuerung
einer Berechtigung. Bei Prüfungen zum Erwerb einer Lizenz oder
Berechtigung wird der Prüfer durch die Luftfahrtbhörde bestimmt, bei
Befähigungsprüfungen
zum Erhalt oder der Erneuerung einer Berechtigung kann sich der
Prüfungskandidat einen der anerkannten Prüfer auswählen. Vor Prüfungen
zur Erneuerung von Erlaubnissen und
Befähigungsprüfungen zum Erhalt bzw der Erneuerung einer
Lehrberechtigung sollte man sich mit der Luftfahrtbehörde in Verbindung
setzen, um alle Voraussetzungen insbesondere im Falle von Erneuerungen abzuklären.
Prüfungen zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung dürfen erst
abgenommen werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und alle
vorgeschriebenen Ausbildungsteile absolviert wurden. Dies muß vom
Ausbildugsleiter in einem Befähigungsnachweis bestätigt werden. Wenn
dieser der Luftfahrtbehörde vorliegt, teilt sie dem Kandidaten den
Prüfer
mit.
Zu jeder Prüfung gibt es einen Prüfungsnachweis. Dieser
enthält das Prüfungsprogramm und dient zur Protokollierung der Prüfung.
Prüfungen zum Erhalt bzw zur Erneuerung einer Berechtigung werden
ebenfalls diese Programme zugrunde gelegt. Die Prüfungsnachweise sind
am Ende dieser Seite zusammengestellt und können dort abgerufen werden.
Tips
Prüfungen sollten
gut vorbereitet sein. Hierzu gehört eine aktuelle Luftfahrtkarte,
Schreibzeug, ein Navigationsdreieck, eine Wetterberatung und eine
Flugvorbereitung. Die Luftfahrzeugpapiere müssen vollständig sein und
es muß geprüft worden sein, ob das Luftfahzeug flugklar ist
(Jahresnachprüfung, Kontrollen). Während des Fluges ist auf die
Einhaltung der Toleranzen und der VFR Bedingungen zu achten. Auf eine
vernünftige Organisation im Cockpit achten.
Gute Kenntnisse des
Flughandbuchs sollten vorhanden sein.
Ich empfehle, das
Prüfungsprogramm für die jeweilige Prüfung (siehe unten) mit einem
Fluglehrer vor der Prüfung abzufliegen und sicherzustellen, daß alle
Prüfungsaufgaben verstanden und innerhalb der festgelegten Toleranzen
beherrscht werden. Der Prüfer ist angehalten, sich an die offiziellen
Prüfungsprogramme zu halten.
hier eine kleine
Checkliste für den Ausbildungsleiter:
Überprüfen , dass
alle Voraussetzungen erfüllt sind
Dem Prüfling soll
das Prüfungsprogramm und die Bedeutung der Prüfungselemente bekannt
sein (z.B. “Dokumentation des Flugablaufs)
Simulierter
Prüfungsflug sollte durchgeführt worden sein anhand des offiziellen
Prüfungsprogramms
Luftfahrzeug muss
einsatzbereit sein (Kontrollen!)
Wetterbericht muss
eingeholt sein
Prüfung beinhaltet
auch gründliche Checks und Kenntnis des Flughandbuchs
Aktuelles
Kartenmaterial
Gültiges
Tauglichkeitszeugnis
Prüfungsnachweise und Programme
Jeder Prüfung liegt ein
offizielles Prüfungsprogramm zugrunde, daß alle Prüfungaufgaben
enthält. Diese müssen, sofern nichts anderes festgelegt ist, alle
bestanden werden. Die verschiedenen Prüfungsprogramme sind in der 2.DV
LuftPersV bzw den "Akzeptierten Nachweisverfahren" zur JAR-FCL 1
festgelegt und können unter den folgenden
Links gefunden werden werden: