Leitfaden für die Verlängerungssprachprüfung Englisch, Level 4

 

!!! Jeder Pilot, der unter einer JAR-Lizenz fliegt, braucht zur Ausübung des englischen Sprechfunks bzw. für einen Flug ins Ausland einen gültigen Sprachprüfeintrag für Englisch Level 4 in seinen Schein, zusätzlich zum BZF1 oder AZF. Die Übergangsbescheinigungen verlieren am 31.12.2010 ihre Gültigkeit !!!
Piloten, die unter einer nationalen Lizenz fliegen, wie UL oder GLD sind davon nicht betroffen, unterliegen aber anderen Bestimmungen (u.a. BZF1- oder AZF-Vorschrift).


Was man mitbringen und dem stelleninternen Sprachprüfer (SIP) vorlegen muss:

- Pilotenlizenz, zur Überprüfung IR-Eintrag oder ausschließlich VFR-Berechtigung und Eintrag der
  Verlängerung des Sprachlevels

- Übergangsbescheinigung zum Nachweis der ICAO-Sprachkenntnisse
  oder
- AZF bzw. BZF1, sofern das Zeugnis vor dem 24.09.2008 erworben wurde

- Mitgliedskarte oder –bescheinigung des DAEC, bzw. Landesverbands sofern man Mitglied ist.

 

Für welchen Zeitraum wird die Sprachbescheinigung verlängert:

- Besitzt man ausschließlich die VFR-Berechtigung, wird die Sprachbescheinigung um genau 4 Jahre ab dem Tag der Prüfung verlängert.

- Hat man den Eintrag IR (Instrument Rating) in seiner Lizenz, wird die Sprachbescheinigung um 3 Jahre verlängert.

- Nach mehr als einjährigem Ruhen, also nach dem 31.12.2011 ist zur Erneuerung der Sprachbescheinigung eine Erstprüfung Level 4 nötig mit 2 Prüfern, davon ein LSP, doppeltem Zeit- und doppeltem Geldaufwand.

- Inhaber einer „ICAO-Lizenz“ erhalten in jedem Fall eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der nach §22 LuftVZO zuständigen Stelle zum erstmaligen Eintrag….“, weil das Formblatt für ICAO-Lizenzen auf der Rückseite kein Feld XIII enthält, auf dem eine Verlängerung der Sprachbefähigung eingetragen werden könnte. Inhaber einer ICAO-Lizenz müssen nach erfolgter Sprachprüfung selbst einen Neueintrag Ihrer Sprachbefähigung durch die Behörde beantragen.

 

Welcher Level wird geprüft:

- Es wird ausschließlich Level 4 geprüft. Sollten die Sprachkenntnisse besser sein als Level 4 wird dennoch nur eine Verlängerung für Level 4 der Sprachbescheinigung ausgestellt. Bei höherwertigen Bescheinigungen wie Level 5 oder Erstprüfungen aller Levels müssen 2 Prüfer die Prüfung abnehmen, wobei ein leitender Sprachprüfer (LSP) anwesend sein muss. Bei dieser Verlängerungsprüfung wird nur bescheinigt ob man Level 4 besteht, oder ob nicht.

Wie wird geprüft:

- Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Hörverständnis

Im Teil Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.
Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern mit unterschiedlichem sprachlichem Hintergrund. Es können also sowohl Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden, enthalten sein.
Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75% der jeweils vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein, also 6 von 8 Sprachproben müssen richtig beantwortet sein.

 

Teil 2: Sprechfertigkeiten

Im Teil Sprechfertigkeiten werden aktiv-produktive Sprachfertigkeiten überprüft. Hierzu werden dem Bewerber Fragen gestellt, auf welche dieser möglichst umfassend antworten soll.
Ein Prüfungssatz besteht aus Haupt- und Zusatzfragen. Innerhalb der vorgegebenen Zeit müssen alle Hauptfragen beantwortet werden. Zusatzfragen werden nach Ermessen des jeweiligen Prüfers gestellt um die jeweilige Zeitvorgabe einzuhalten und gegebenenfalls den Bewerber zum ausführlicheren Sprechen zu motivieren.

Im Falle der Verlängerungsprüfung geht den acht zu bewertenden Hauptfragen eine Frage zum persönlichen Hintergrund des Bewerbers voraus. Sie dient dazu, eventuelle Prüfungsängste abzubauen und es dem Bewerber zu ermöglichen, sich in der zu prüfenden Sprache einzufinden, wobei eine tatsächliche Bewertung noch nicht stattfindet. Die acht Hauptfragen, welche innerhalb der Prüfungszeit gestellt werden, lassen sich thematisch in folgende Teile untergliedern:

1.Bisherige Erfahrung des Bewerbers in der Luftfahrt (zwei Fragen).
2.Verständigung über eine routinemäßige oder nicht-routinemäßige Situation, welche durch ein Bild vorgegeben wird (drei Fragen). Dieser Teil läuft ohne Blickkontakt zwischen Bewerber und Prüfer ab.
3.Meinungsäußerung zu einem bestimmten Luftfahrtthema (drei Fragen).

Die bildhaft dargestellte Situation und die Fragen zur Meinungsäußerung können an die jeweilige Lebensrealität einer bestimmten Gruppe von Luftfahrern angepasst werden (z.B. Hubschrauber-, Privat-, Verkehrspiloten). Mögliche Themengebiete können sein: Zoll-, Passkontrolle; Wetter; Briefing; Flugvorbereitung; Informationen vor, während und nach dem Flug; Kabinenansagen; Not- und Unfälle; alltägliche und routinemäßige Vorgänge auf dem Vorfeld bzw. der Start-/ Landebahn; Transport von Gütern, Medikamenten oder Tieren; Alkoholprobleme an Bord; Bordservice; Rettungs- und andere Arbeitsflüge etc.
Dieser Prüfungsteil umfasst ca. 12 Minuten.

Quelle: z.T. der Webseite des LBA zum Thema „Sprachprüfungen für Piloten“ entnommen.

Was kostet diese Prüfung:

Für nachgewiesene DAEC-Mitglieder kostet die Verlängerungsprüfung 20€, NICHT-DAEC-Mitglieder bezahlen 50€ für die Prüfung. Eine Erstprüfung kostet jeweils die doppelte Gebühr einer Verlängerung. Die Prüfungsgebühren sind vom DAEC vorgegeben und der Prüfer muss einen Teil davon an den DAEC abführen. Der DAEC versucht so die an das LBA bezahlten Lizenzgebühren zu refinanzieren.

Zum Vergleich: Bei der Bundesnetzagentur kostet die Verlängerungsprüfung pauschal 94€.

Nun aber viel Spaß und Erfolg bei der Verlängerungsprüfung.