Leitfaden
für die Verlängerungssprachprüfung Englisch, Level 4
!!! Jeder Pilot, der unter einer
JAR-Lizenz fliegt, braucht zur Ausübung des englischen Sprechfunks bzw.
für einen Flug ins Ausland einen gültigen Sprachprüfeintrag für Englisch Level
4 in seinen Schein, zusätzlich zum BZF1 oder AZF. Die Übergangsbescheinigungen verlieren
am 31.12.2010 ihre Gültigkeit !!!
Piloten, die unter einer nationalen Lizenz
fliegen, wie UL oder GLD sind davon nicht betroffen, unterliegen aber anderen
Bestimmungen (u.a. BZF1- oder AZF-Vorschrift).
Was man mitbringen und dem stelleninternen Sprachprüfer (SIP) vorlegen muss:
- Pilotenlizenz, zur Überprüfung IR-Eintrag oder ausschließlich VFR-Berechtigung und
Eintrag der
Verlängerung des Sprachlevels
- Übergangsbescheinigung zum Nachweis der
ICAO-Sprachkenntnisse
oder
- AZF bzw. BZF1, sofern das Zeugnis vor
dem 24.09.2008 erworben wurde
- Mitgliedskarte oder –bescheinigung des DAEC, bzw. Landesverbands sofern man Mitglied ist.
Für welchen Zeitraum wird die Sprachbescheinigung
verlängert:
- Besitzt man ausschließlich die VFR-Berechtigung, wird die Sprachbescheinigung um genau 4 Jahre ab dem Tag der Prüfung verlängert.
- Hat man den Eintrag IR (Instrument Rating) in seiner Lizenz, wird die Sprachbescheinigung um 3 Jahre verlängert.
- Nach mehr als einjährigem Ruhen, also nach dem 31.12.2011 ist zur Erneuerung der Sprachbescheinigung eine Erstprüfung Level 4 nötig mit 2 Prüfern, davon ein LSP, doppeltem Zeit- und doppeltem Geldaufwand.
- Inhaber einer „ICAO-Lizenz“ erhalten in jedem Fall eine
„Bescheinigung zur Vorlage bei der nach §22 LuftVZO zuständigen Stelle zum erstmaligen
Eintrag….“, weil das Formblatt für ICAO-Lizenzen auf der Rückseite kein Feld
XIII enthält, auf dem eine Verlängerung der Sprachbefähigung eingetragen werden
könnte. Inhaber einer ICAO-Lizenz müssen nach erfolgter Sprachprüfung selbst
einen Neueintrag Ihrer Sprachbefähigung durch die Behörde beantragen.
Welcher Level wird geprüft:
- Es wird ausschließlich Level 4
geprüft. Sollten die Sprachkenntnisse besser sein als Level 4 wird dennoch nur
eine Verlängerung für Level 4 der Sprachbescheinigung ausgestellt. Bei
höherwertigen Bescheinigungen wie Level 5 oder Erstprüfungen aller Levels
müssen 2 Prüfer die Prüfung abnehmen, wobei ein leitender Sprachprüfer (LSP)
anwesend sein muss. Bei dieser Verlängerungsprüfung wird nur bescheinigt ob man
Level 4 besteht, oder ob nicht.
Wie wird geprüft:
- Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
Teil 1: Hörverständnis
Im Teil
Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im
allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen
Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte
Situation treffend beschreibt.
Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern
mit unterschiedlichem sprachlichem Hintergrund. Es können also sowohl
Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als
auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache
beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden,
enthalten sein.
Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75% der jeweils
vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein, also 6 von 8 Sprachproben
müssen richtig beantwortet sein.
Teil 2: Sprechfertigkeiten
Im Teil
Sprechfertigkeiten werden aktiv-produktive Sprachfertigkeiten überprüft. Hierzu
werden dem Bewerber Fragen gestellt, auf welche dieser möglichst umfassend
antworten soll.
Ein Prüfungssatz besteht aus Haupt- und Zusatzfragen. Innerhalb der
vorgegebenen Zeit müssen alle Hauptfragen beantwortet werden. Zusatzfragen
werden nach Ermessen des jeweiligen Prüfers gestellt um die jeweilige
Zeitvorgabe einzuhalten und gegebenenfalls den Bewerber zum ausführlicheren
Sprechen zu motivieren.
Im Falle
der Verlängerungsprüfung geht den acht zu bewertenden Hauptfragen eine Frage
zum persönlichen Hintergrund des Bewerbers voraus. Sie dient dazu, eventuelle
Prüfungsängste abzubauen und es dem Bewerber zu ermöglichen, sich in der zu
prüfenden Sprache einzufinden, wobei eine tatsächliche Bewertung noch nicht
stattfindet. Die acht Hauptfragen, welche innerhalb der Prüfungszeit gestellt
werden, lassen sich thematisch in folgende Teile untergliedern:
1.Bisherige Erfahrung des Bewerbers in der Luftfahrt (zwei Fragen).
2.Verständigung über eine routinemäßige oder nicht-routinemäßige Situation,
welche durch ein Bild vorgegeben wird (drei Fragen). Dieser Teil läuft ohne
Blickkontakt zwischen Bewerber und Prüfer ab.
3.Meinungsäußerung zu einem bestimmten Luftfahrtthema (drei Fragen).
Die bildhaft dargestellte Situation und die Fragen zur Meinungsäußerung können
an die jeweilige Lebensrealität einer bestimmten Gruppe von Luftfahrern
angepasst werden (z.B. Hubschrauber-, Privat-, Verkehrspiloten). Mögliche
Themengebiete können sein: Zoll-, Passkontrolle; Wetter; Briefing; Flugvorbereitung;
Informationen vor, während und nach dem Flug; Kabinenansagen; Not- und Unfälle;
alltägliche und routinemäßige Vorgänge auf dem Vorfeld bzw. der Start-/
Landebahn; Transport von Gütern, Medikamenten oder Tieren; Alkoholprobleme an
Bord; Bordservice; Rettungs- und andere Arbeitsflüge etc.
Dieser Prüfungsteil umfasst ca. 12 Minuten.
Quelle: z.T. der Webseite
des LBA zum Thema „Sprachprüfungen für Piloten“ entnommen.
Was kostet diese Prüfung:
Für
nachgewiesene DAEC-Mitglieder kostet die Verlängerungsprüfung 20€, NICHT-DAEC-Mitglieder bezahlen 50€ für die Prüfung. Eine Erstprüfung
kostet jeweils die doppelte Gebühr einer Verlängerung. Die Prüfungsgebühren
sind vom DAEC vorgegeben und der Prüfer muss einen Teil davon an den DAEC
abführen. Der DAEC versucht so die an das LBA bezahlten Lizenzgebühren zu
refinanzieren.
Zum
Vergleich: Bei der Bundesnetzagentur kostet die Verlängerungsprüfung pauschal 94€.
Nun aber viel Spaß und Erfolg bei der Verlängerungsprüfung.
